Golf Cart-Ordnung

1. Die Golf Cart-Miete beträgt für Mitglieder des G&CC Seddiner See e.V. für eine 18 Loch- Golfrunde € 30,00 und für Gäste € 40,00 (Stand: Januar 2025). 

2. Unmittelbar nach Beendigung der Golfrunde ist das Golf Cart im Clubhaus-Innenhof abzustellen. Der Schlüssel ist im Clubsekretariat (ggf. in der Clubgastronomie) abzugeben.

3. Die Benutzung der Golf Carts ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Für die Nutzung eines Golf Carts auf dem Südplatz ist die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Schwerbehindertenausweises notwendig.

4. Das Golf Cart ist in der Regel für 2 Personen mit 2 Golfbags zugelassen. Je nach Witterung kann eine andere Regelung gelten.

5. Das Fahren von engen Kurven sowie das starke Beschleunigen ist zur Schonung der Rasenflächen zu vermeiden.

6. Die 90 Regel: mit dem Golf Cart im Semirough bis auf Ballhöhe fahren, dann in 90°-Winkel auf direktem Weg auf dem Fairway zum Ball fahren. Das Fairway ist auf dem gleichen Weg wieder zu verlassen und die Fahrt im Semirough fortzusetzen.

7. Hinweisschildern oder Anweisungen unserer Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.

8. Grüns, Abschläge und Bunker sind großzügig zu umfahren. Keine Golf Carts auf dem Fairway näher als 10 Meter zum Grün oder zu den Abschlägen!

9. Nicht durch Senken, Pfützen, Nassstellen, abgesperrte Bereiche oder blau markierte Bereiche fahren!

10. Schäden am Golf Cart oder am Golfplatz müssen umgehend dem Club gemeldet werden.

11. Wird ein Schaden am Golf Cart oder mit dem Golf Cart ein Schaden an anderen Gegenständen (PKW, Bag, Golfcaddie, Mülleimer etc.) durch den Mieter verursacht, haftet dieser selbst und kann seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Der Mieter kann auch für im Nachhinein festgestellte Schäden, wenn diese ihm aufgrund der Nutzungszeit oder sonstigen Gründen klar zugeordnet werden können, haftbar gemacht werden.

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung der oben genannten Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


12. Die Benutzung des Golf Carts erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Die Benutzung eines Golf Carts berechtigt nicht zum automatischen Durchspielen.

14. Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.



Fahren Sie bitte stets rücksichtsvoll und verhindern Sie verkehrsgefährdende Situationen durch umsichtiges Fahren. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

Besondere Sorgfalt gilt beim Befahren des Parkplatzgeländes zum Be- und Entladen des Golf Carts.

Stand: Michendorf, 05.03.2025


Zustimmungserklärung für die Anmietung
von Golf-Carts im GCC Seddiner See

Zustimmungserklärung für die Anmietung von Golf-Carts

Zustimmungserklärung für die Anmietung von Golf-Carts