Golf Cart-Ordnung
1. Die Golf Cart-Miete beträgt für Mitglieder des G&CC Seddiner See e.V. für eine 18Loch- Golfrunde € 30,00 und für Gäste 40,00 (Stand: Januar 2024).
2. Unmittelbar nach Beendigung der Golfrunde ist das Golf Cart im Clubhaus-Innenhof abzustellen. Der Schlüssel ist im Clubsekretariat (ggf. in der Clubgastronomie) abzugeben.
3. Die Benutzung der Golf Carts ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Für die Nutzung eines Golf Carts auf dem Südplatz ist die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
4. Das Golf Cart ist in der Regel für 2 Personen mit 2 Golfbags zugelassen. Je nach Witterung kann eine andere Regelung gelten.
5. Das Fahren von engen Kurven sowie das starke Beschleunigen ist zur Schonung der Rasenflächen zu vermeiden.
6. Die 90° Regel: mit dem Golf Cart im Semirough bis auf Ballhöhe fahren, dann in 90°-Winkel auf direktem Weg auf dem Fairway zum Ball fahren. Das Fairway auf dem gleichen Weg wieder zu verlassen und die Fahrt im Semirough fortzusetzen.
7. Hinweisschildern oder Anweisungen unserer Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.
8. Grüns, Abschläge und Bunker sind großzügig zu umfahren. Keine Golf Carts auf dem Fairway näher als 10 Meter zum Grün oder zu den Abschlägen!
9. Nicht durch Senken, Pfützen, Nassstellen, abgesperrte Bereiche oder blau markierte Bereiche fahren!
10. Schäden am Golf Cart oder am Golfplatz müssen umgehend dem Club gemeldet werden.
11. Der Mieter haftet für verursachte Schäden am Golf Cart oder Golfplatz.
12. Die Benutzung des Golf Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Die Benutzung eines Golf Carts berechtigt nicht zum automatischen Durchspielen.
Fahren Sie bitte stets rücksichtsvoll und verhindern Sie verkehrsgefährdende Situationen durch umsichtiges Fahren. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Besondere Sorgfalt gilt beim Befahren des Parkplatzgeländes zum Be- und Entladen des Golf Carts.
Michendorf, im Januar 2024